Ausbildungsende - Elterngeld/Mutterschafsgeld

Hallo ihr Lieben!

Vielleicht gibt es hier ja ein paar Leute , die sich in dem Bereich etwas auskennen.

Es geht um folgendes:
Ich habe meine Ausbildung wegen der SS verkürzt, somit ist mein Ausbildungsvertrag am 31. Januar 2022 beendet.

Mein Chef wollte mich anfangs übernehmen, dann wurde ich aber schwanger und dann hat er zu diesem Thema nichts mehr gesagt, also wohl doch nicht. Kann man ja verstehen, wenn ich sowieso erstmal in Elternzeit gehen würde usw.

Mutterschaftsgeld habe ich bei meiner Krankasse beantragt (das wird mir aber sowieso nur solange ich „beschäftigt“ bin ausgezahlt oder?)
Entbindungstermin ist der 10.12.21

Mein Verlobter arbeitet zwar Vollzeit, jetzt fühle ich mich aber trotzdem etwas schlecht, mit dem Gewissen das ich ab Februar kein eigenes festes Einkommen mehr haben werde..

Welche Möglichkeiten habe ich um Leistungen o.ä. zu bekommen?
Kann ich trotzdem Elterngeld bekommen, auch wenn ich nicht mehr arbeitstätig bin?
Was gibt es sonst noch für Unterstützungen oder Möglichkeiten?
Kenne mich da leider nicht so gut aus.

Natürlich würde ich später wieder arbeiten bzw. wollte ich versuchen etwas von zu Hause aus aufzubauen. Aber für die erste Zeit wäre es nicht schlecht etwas auf dem Konto zu haben, außer 200€ Kindergeld 🤷🏼‍♀️

Bei den meisten bleibt ja das Einkommen, da Sie vorher fest angestellt waren und danach halt in Elternzeit gehen. Bei mir ist die Situation etwas anders.

Freue mich auf paar Antworten 😊

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Hey :-)

Mein errechneter Termin ist der 07.12.21, da sind wir ja mit dem Mutterschutz und Mutterschaftsgeld sehr nah beieinander und auch ich habe meine Ausbildung erst abgeschlossen und gehe sozusagen direkt in Elternzeit, ohne übernommen zu werden #winke

Also erstmal vorne weg, der Kündigungsschutz für Schwangere ist ja in deinem Fall unrelevant, weil dein Ausbildungsvertrag einfach ausläuft. Anders wäre es z.B. gewesen, wenn du einen Übernahmevertrag schon vor der Schwangerschaft unterschrieben hättest. Ich würde deinen Chef auch verstehen, wenn er dich jetzt doch nicht übernimmt, war bei mir genauso :-D

Aber Mutterschaftsgeld bekommst du auf jeden Fall von der Krankenkasse in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Nach der Geburt beginnt dann auch, wie du sagst, das Kindergeld.

Aber auch Elterngeld steht dir zu. Die ersten 14 Lebensmonate des Kindes können dein Partner und du wie ihr möchtet untereinander aufteilen (z.B. einer alle, oder jeder die Hälfte, man muss wenn man beantragt mindestens 2 Monate beantragen). Das kannst du einfach bei deiner zuständigen Elterngeldstelle beantragen (Formulare findet man zum Ausfüllen oder Ausdrucken alles online).

Zusätzlich kannst du im Internet mal berechnen lassen, ob dir Wohngeld oder Kinderzuschlag zusteht. Soetwas bekommt man aber nur, wenn euer Einkommen bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet. Mein Mann und ich bekommen z.B. kein Kinderzuschlag oder Wohngeld, obwohl ich momentan nichts verdiene aber da wir verheiratet sind, wird das Gehalt meines Mannes mit angerechnet. Solltet ihr nicht verheiratet sein, wäre auch diese zusätzlichen Geldanträge einen Versuch wert.

Hoffe, es hilft dir etwas!
Alles Gute für eure Familie #klee #baby

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Vielen lieben Dank für deine Antwort !🥰