Vaterschaftsanerkennung - gemeinsames Sorgerecht

Hallo!
Ich wende mich an euch in der Hoffnung bzw. mit der Bitte, Hilfe und Rat zu erhalten. Ich habe bereits viele Forumsbeiträge gelesen - das Internet ist ja voll von Infos bezüglich Vaterschaft/Sorgerecht etc, doch mein Fall tauchte nicht auf.

Im Folgenden möchte ich davon berichten:

Ich war nicht einmal einen Monat mit einem Mann zusammen - dem jetzigen Kindsvater. Ich habe mich getrennt und hätte auch sonst keinerlei Kontakt mehr zu ihm. Doch dem Kind zuliebe und auch, weil es sein gutes Recht ist, werde ich keine Steine in den Weg werfen und ihm auch ein regelmäßiges Besuchs-und Umgangsrecht einräumen. Das habe ich von Anfang an zu ihm gesagt und ich werde mich auch daran halten. Nun ist es so, dass er unbedingt das gemeinsame Sorgerecht möchte, obwohl wir sonst nichts miteinander zu tun haben. Er hat schon mehrere Male seinen Willen kundgetan und jedes Mal setzt er mich damit unter Druck. Das Kleine ist noch nicht mal auf der Welt - die Vaterschaft hat er auch noch nicht anerkannt und trotzdem pocht er auf das Sorgerecht mit der Begründung: es ist unser Kind - es dient zum Wohl des Kindes.

Das neue Gesetz ist, soweit ich weiß, noch nicht verabschiedet, doch die ersten Fälle liegen schon beim Familiengericht, dass der KV das Sorgerecht einklagen kann. Nach Auskunft des Jugendamtes gibt es wenig Tendenz, wie das Gericht in den einzelnen Fällen entscheidet, zu neu sind die Fälle. Ich vermute, dass er ebenfalls Klage einreichen wird und bin zunehmend verunsichert. Ich weiß nicht, wie ich mich wehren soll - ich verstehe auch nicht seine strikte Haltung, denn er bekommt doch das Recht, sein Kind zu sehen und wenn es alt genug ist und sich eine gute Beziehung aufgebaut hat, kann er es auch mit zu sich nehmen, fördern usw. all das verwehre ich ihm doch nicht! Und trotzdem genügt es ihm nicht.

Soll ich denn vorsorglich einen Anwalt einschalten oder was soll ich tun? Ein gemeinsames Gespräch mit dem KV führt zu keinem Ergebnis. Das haben wir bereits versucht.

Vielleicht erhalte ich hier über dieses Forum einen möglichen Lösungsweg - vielleicht helfe ich mit meinem Fall auch anderen, denen es ähnlich geht.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Feedback diesbezüglich käme.

Beste Grüsse von einer werdenden Mutter....

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Es ist tatsächlich so, dass er auch das Sorgerecht beantragen kann sobald er die Vaterschaft anerkannt hat.
Du kannst selbstverständlich aus guten Gründen dagegen sein. Wie so ein Gerichtsverfahren ausgeht kann hier keiner vorhersagen - lass dich auch nicht von Leuten verunsichern, die meinen er bekommt es ganz sicher.

Ich finde du liegst mit deinen Überlegungen richtig, ich würde mich an deiner Stelle auch sehr darum bemühen das alleinige Sorgerecht zu behalten. Am besten du suchst dir einen spezialisierten Rechtanwalt - der hilft dir sicher mehr bei deiner Argumentation als jeder anderer hier im Forum.
Und lass dich von deinem Ex nicht unter Druck setzten, er kann viel fordern, du bist aber in keinster Weise verpflichtet dem nachzugeben. Das Sorgerecht macht ihn noch zu keinem besseren Vater und ändert rein gar nicht an seinem Umgangrecht. Sollte sich aber herausstellen, dass er "Probleme" macht, wird dadurch alles nur noch komplizierter.

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Hi,

ich verstehe zwar, dass die Mütter oftmals das gemeinsame Sorgerecht ablehnen. Aber dies hat in den wenigstens Fällen mit dem Kindeswohl zu tun.

Sie wollen den Mann nach der Trennung am besten ganz aus ihrem Leben streichen. Nun, das geht einfach nicht, wenn man zusammen ein Kind bekommt, und der Vater ganz offensichtlich auch einer sein will.

Warum solltest du das Recht auf das Sorgerecht haben, es ihm aber verwehrt bleiben? Er ist der Vater, so wie du die Mutter bist. Und grundsätzlich sollten da doch wohl beide die gleichen Rechte haben.

Ich war auch eine Weile alleinerziehend, und weiß natürlich auch, dass die meiste Last grundsätzlich auf den Schultern der Mutter lastet; aber all dies ist kein Grund für das alleinige Sorgerecht.

Und so schwer es einem auch fällt, das zu akzeptieren: 4 Augen wachen besser über ein Kind als 2.

LG
ploetschi

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Kannst Du ihn nicht auch verstehen? Stell es Dir umgekehrt vor. Du hast eine 1monatige Affäre mit einem Mann. Der Unterschied: Er trägt das Kind aus, er hat per Gesetz das ASR. Aber es ist auch DEIN Kind, Du liebst es auch, Du musst dafür sorgen (zahlen, Umgang), Du willst gleichberechtigter und verpflichteteter Elternteil sein.

Und dann steht er da und sagt: "Du kannst es doch sehen, ich lege Dir keine Steine in den Weg." Aber Du möchtest gern mitbestimmen, ob Dein Kind ev., kath. oder gar nicht getauft wird, ob es auf eine Montessorischule oder eine normale staatliche Schule geht oder ob das Kind beschnitten wird oder nicht. Vor allem möchtest Du auch sicher sein, wenn er übermorgen vom Laster überrollt wird, dass das Kind zu DIR statt in eine Pflegefamilie kommt, dass er nicht einfach ans andere Ende der Republik mit dem Kind zieht, sondern Du mitbestimmen darfst, wo Dein Kind lebt.

Elternsein ist doch auch für Väter mehr als zahlen und bissi Umgangsclown spielen. Er möchte seine Rolle gleichberechtigt leben. Wieso muss er das erst einklagen oder sich gar erst beweisen, dass er ein "guter" Vater ist? Müssen Mütter beweisen, dass sie gute Mütter sind, um das Sorgerecht für ihr Kind zu haben?

Väter werden durch das BGB diskriminiert. Für die Kinder sind Väter nicht weniger Väter, wenn sie mit der Mutter keine Beziehung haben oder hatten.

LG

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Hallo comapo,

stellvertretend für die Beiträge, die sich mit meinem Thema auseinander gesetzt haben, möchte ich gerne Stellung nehmen:

Ich stelle mal die Frage so:

Würdet ihr einem Menschen das Sorgerecht von Anfang an erteilen, den ihr gerade mal so kurze Zeit kennen gelernt habt? Wisst ihr da schon, wie sich die Beziehung entwickeln wird, also seinem Wunsch, für das Kind zu sorgen, nicht nur in der Theorie gerecht zu werden - ihr kennt nicht seine Vorgeschichte, wisst nicht, wie er tickt in manchen Momenten und trotzdem würdet ihr ihm sofort eine gleichberechtigte Rolle zukommen lassen?
Und apropos "Steine in den Weg legen": das könnte er dann ja auch.

Ich verstehe wohl, dass man den Vater nicht ausschließen soll - das habe ich auch ganz und gar nicht vor - doch bei allem gut Zudenken für das Kind - wo bleibt die Mutter? Nicht eine von euch, ausgenommen der erste Beitrag hat sich mit dieser Frage auseinander gesetzt - wie es sich für mich anfühlt, ständig mit diesem Menschen, der mir mehr fremd als je vertraut ist, in Kontakt zu treten und dann noch gemeinsam wichtige Entscheidungen zu treffen, welche Überwindung es mich kostet, diesen Mann so nah wieder an mich ranzulassen, über meine Grenzen zu gehen, damit das Kind zu seinem Vater von Anfang an eine Beziehung aufbauen kann.

Es ist natürlich nicht leicht, aus der Ferne einen konkreten Fall zu beurteilen und das subjektive Empfinden weist viele Facetten auf. Das ist vollkommen in Ordnung.

Schade nur, dass hier nur einseitig argumentiert wurde.

Übrigens gibt es eine Möglichkeit, so eine Art Testament, falls dem Sorgeberechtigten etwas zustoßen sollte und das ASR besteht, dass man dort aufsetzen kann, dass der (in diesem Fall) Vater das SR zugesprochen bekommt. Diese Info habe ich auf dem Rathaus (Standesamt) erhalten.

Ich hoffe, ich konnte etwas mehr Klarheit schaffen - zumindest mich bildlich aus der Ecke befreien, in die ich mich hinein geschoben sah - natürlich auch rein mein subjektives Empfinden.

LG an alle und danke für die Zeit, die ihr meinem Beitrag gewidmet habt

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Da das Kind noch nicht einmal auf der Welt ist, ist es schwer zu beurteilen, wie ein Gericht eventuell die Sache sehen KÖNNTE. Zumal es kaum vorherige Urteile gibt. Der Punkt ist: FALLS er sich wirklich wie ein Vater um sein Kind kümmert und für es da ist, hast du vor Gericht verdammt schlechte Karten. Falls er den vereinbarten Umgang nicht wahrnimmt aus irgendwelchen nichtigen Gründen, auf ihn kein Verlaß ist,... dann hast du wohl eher gute Karten.
Die Gerichte werden aber wahrscheinlich eher zugunsten der Väter entscheiden.
Einen Anwalt vorsorglich einzuschalten bringt nichts. DU beschneidest das Recht des KV, nicht er deines. Es ist keinesfalls so - wie du dich darstellst - dass du ihm "großzügig" alle Rechte am Kind gibst.

Ich habe selbst 2 Kinder. Ich kann dir nur sagen aus meiner Erfahrung, ja eine Mutter ist nicht zu ersetzen für ein Kind, aber oftmals lag ich auch falsch. Frage nicht wie oft ich mich mit meinem Mann gezofft habe wegen der Schulfrage. Aber genau darum geht es. Ihr habt bzw. bekommt ein GEMEINSAMES Kind. Ihr beide wollt doch das Beste für euer Kind. Und manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

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Ich kann mich dem Beitrag von comapo nur umfänglich anschließen.

Ich vermisse in Deinem Beitrag Deine guten Gründe die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen.

Was wäre wenn das Gesetz Vätern und nicht Müttern automatisch das alleinige Sorgerecht zusprechen würde und Du nun um das gemeinsame Sorgerecht kämpfen müsstest?

Vier Augen wachen besser als zwei. Solange Du keine Gründe nennen kannst, die diesen Grundsatz im Einzelfall widerlegen habe ich für Dein Ansinnen wenig Verständnis.

Dass er die Vaterschaft (gegebenenfalls nach einem von ihm gewünschten Vaterschaftstest wofür Verständnis bestehen sollte) anerkennen muss ist klar.