Müssen in eheähnlichen Lebensgemeinschaften Kindergartenbeiträge gezahlt werden/Betrug

Hallo ihr Lieben,

ich muss jetzt hier mal was loswerden, weil ich mich irgendwie immer noch ärgere..

Als wir letztes Jahr die Anmeldungen für die Kita hatten, habe ich bei der Freundin meiner Tochter, die auch in die Kita geht, den Anmeldebogen auf dem Tisch liegen sehen.

Auf dem Bogen hat die Mutter angekreuzt dass sie alleinerziehend ist. Ich habe sie darauf angesprochen, weil es ja nicht stimmt. Die Eltern sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haus und leben sonst auch eine eheähnliche Beziehung.

Ihre Antwort darauf war, dass sie das so angegeben hat, weil ihr Mann/Vater des Kindes sonst alles offen legen muss. Er ist selbstständig, ich denke mal, zumindest nach aussen hin, recht gutverdienend. Sie ist arbeitslos gemeldet. Sie hat dann mal locker vom Tisch erzählt, dass sie auch eine Unterhaltszahlung für das Kind offiziell gemacht haben und auch noch eine zweite gelbe Mülltonne angemeldet hat, so dass es nach aussen schon aussehen könnte, als würde da in zwei Wohnungen gelebt. Aber die Tonne sei ja günstiger als der Kita-Beitrag.

Ich hab natürlich gesagt, dass ich das aber ganz schön krass finde, denn Leute wie wir, müssen halt richtig viel Kita-Beitrag zahlen. Klar, sozialprinzip gegen das ich auch nichts habe, aber in meinen Augen ist das doch irgendwie Betrug, oder?

Ihre Antwort war, dass es ihr ja schon leid tut für uns, aber nun mal so ist! #schock

Meiner Meinung nach müssen die doch auch Kita-Beitrag zahlen!!

Was sagt ihr dazu?

LG

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Normalerweise muss doch in solch einem Fall sowohl Adresse des Vaters als auch der Mutter angegeben werden...ach so, gleiches Haus und zwei verschiedenen Wohnungen, so soll es nach aussen suggeriert werden...ja, ist Betrug.

Ich bin generell eine ehrliche Natur und finde das auch ätzend. Wir sind auch nicht verheiratet, aber beide gleich sorgeberechtigt und leben natürlich auch zusammen. Naja, jeder nach seiner Facon usw. Es wird überall getrickst und betrogen was das Zeug hält, so ist die Welt leider nun mal....

Mit dem arbeitslos gemeldet sein ist schon okay, interessant wird es halt dann bei Hartz 4, da werden Lebensgemeinschaften halt auch berücksichtigt....

K.

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Hallo!

Natürlich ist das Betrug! Als mein großer Sohn (7) in die Betreuung kam, war ich auch nicht verheiratet. Wir lebten aber bereits als Familie zusammen, haben offiziell das gemeinsame Sorgerecht erklärt und selbstverständlich auch auf der Grundlage unseres gemeinsamen Einkommens den Betreuungsplatz beantragt!

Es ist Deine Sache, ob Du sie anzeigst deswegen oder nicht, ich glaube das würde ich nicht tun. Aber die Freundschaft zu dieser Dame würde ich definitiv überdenken.

Beste Grüße!

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Hallo,

Tip für Dich: Laß Dich scheiden, heirate besser gar nicht erst, ist sowieso alles bürgerlicher Spießkram für Kleingeister.

Und sich dann noch ereifern, wenn andere nicht so ein Spießbürgertum im Kopf haben....#rofl

Mach es doch genau so, das steht Dir frei. :-p

Gruß
dobaldine1

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PS:

Ist etwas provokant dargestellt, klar.

Aber kümmere Dich doch einfach um Deinen eigenen Scheiß. Wenn die anderen wirklich unehrlcihe Sachen machebn, dann fliegt es sowieso irgendwann auf. Oder die müssen eben damit leben, sowas gemacht zu haben.

Irgendwie könnte man ansonsten seien gesamte Nachbarschaft anschwärzen, irgend einen Mist haben doch alle am Hals.... ;-)

Des Weiteren wäre die Frage, ob man denen rechtlich überhaupt was könnte.

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Hallo,

hat sie das alleinige Sorgerecht?
haben beide das gemeinsame Sorgerecht?
Ist er der leibliche und eingetragene Vater des Kindes?

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Spielt das eine Rolle ?

Ich habe das alleinige Sorgerecht und der Vater meiner Tochter hat bis dato immer noch keine Vaterschaft anerkannt (einfach aus Bequemlichkeit). Es bestehen aber keinerlei Zweifel, dass er der Papa ist. Wir leben zusammen - bis vor kurzem war er aber nicht bei uns gemeldet.

Und trotzdem habe ich den kompletten KiGa-Beitrag gezahlt und habe Steuerklasse 1 ... einfach weil ich sonst vor lauter schlechtem Gewissen gestorben wäre !

Ich hätte es sicherlich auch anders machen können ... das muss jeder selbst für sich entscheiden !

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Hallo,

bei uns würde das keine Rolle spielen, weil es pro Kind unter 18 Jahren im gleichen Haushalt je Stundenanzahl des Kindergartenkindes berechnet wird. Egal wie das Einkommen ist.

Für die Anmeldung (nicht für die Berechnung der Beiträge)
Wenn es jedoch um die Frage alleinerziehend oder nicht geht, gibt es schon Unterschiede.
Wenn Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und nur einer das alleinige Sorgerecht hat, darf dem anderen keinerlei Auskunft erteilt werden, wenn dies nicht vorher anders festgelegt wurde. Entscheiden und unterschreiben darf offiziell nur der mit dem alleinigen Sorgerecht.

Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen an Kindergarten und Schule BEIDE sorgeberechtigte unterschreiben. Sie müssen nicht beide anwesend sein, aber beide Unterschriften drauf stehen. Auch dann, wenn sie nicht zusammen wohnen.

Wenn also beide das gemeinsame Sorgerecht haben, beide zusammen wohnen und es eindeutig ein gemeinsamer Haushalt ist, würde ich als Laie auch sagen Betrug.

Wenn es aber so ist, dass einer das alleinige Sorgerecht hat und beide zusammen wohnen oder beide das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt wohnen, dann ist die Definition von "alleinerziehend" schon schwieriger und bevor ich anderen Betrug unterstelle, würde ich mich erst mal erkundigen, was in unklaren Lebensverhältnissen amtlich wie gilt, wie das gesetzlich geregelt ist und das geht auch nur, wenn ich die genauen Lebensverhältnisse kenne.

Bei mir ist die Definition alleinerziehend sehr eindeutig. Und? bei anderen ist sie es nicht, weil man so oder so argumentieren kann.

Da gilt dann aber nicht die Meinung der Laien, wie sie "alleinerziehend" interpretieren, sondern wie es amtlich und offiziell definiert ist und welche Grauzonen es für welche Lebensmodelle gibt.

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du könntest sie natürlich anschwärzen... ich würde es nicht tun - ich glaube an karma. jeder bekommt was er verdient und die Sachbearbeiter im Jugendamt sind weder blind noch blöd und haben sicher auch fähige sozialermittler, die genau dafür da sind um solche Dinge zu klären...

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Hallo,

was interessiert es dich, irgendwann wird es rauskommen - es gibt genug Neider und ganz schnell mal ein Streit entstanden ....

Im Übrigen zahlen unverheiratete Paare eben auch mehr Steuern als verheiratete Paare (nur mal so am Rande).

VG
B

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Die Freundin der TE zahlt bestimmt keine Steuern, die ist schließlich arbeitslos. Und wie ich die Lage sehe, hat der Kindsvater das Kind mit auf seiner Steuerkarte und spart dadurch - das kann man in diesem Fall wohl eher nicht gegenrechnen.

LG

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Hallo,

wenn man nicht verheiratet ist kann man trotzdem nur 0,5 Kinder (pro Kind) auf die Steuerkarte bekommen, nicht komplett vom Lebenspartner. Wenn die beiden verheiratet wären, dann würde der Mann durch die Arbeitslosigkeit der Frau weniger Steuern zahlen (Ehegattensplitting).

VG
B

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